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Unterhaltsprüfung/Unterhaltsheranziehung

Zuständige Ansprechpartner

Zuständigkeiten

    Im Rahmen der Unterhaltsheranziehung erfolgt die Bearbeitung sämtlicher Angelegenheiten zu Fragen der Unterhaltsheranziehung, wie z. B.:

    -   Ehegattenunterhalt,
    -   Lebenspartnerunterhalt nach den Regelungen des Lebenspartnergesetzes;-   Verwandtschaftsunterhalt,
    -   nichtehelicher Mutter-/Vater-Unterhalt,

    -   Kostenersatz durch Erben.

    Mitzubringende Unterlagen

    - Einkommensbelege der letzten 12 Monate
    - aktueller Einkommensteuerbescheid
    - Kontoauszüge und Sparbuch der letzten 3 Monate
    - Mietbescheinigung (Mietvertrag, Nachweis über Mietzahlung) bzw. Hausbelastung
    - Wohngeldbescheid
    - Versicherungspolicen
    - Unterhaltstitel
    - Kreditbelastungen
    - Fahrkosten zur Arbeitsstätte

    Gebühren/Entgelte/Auslagen

    bei Leistungsfähigkeit Unterhaltszahlungen

    Rechtsvorschriften

    Weitere Hinweise

    Die Prüfung kann erst erfolgen, wenn die Unterlagen vollständig sind.

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